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Änderungen bei der Berücksichtigung von Rückständen im Falle der Mehrwertsteuer-Option mit IST-Versteuerung

Bei der IST-Versteuerung erfolgt die Splitbuchung wegen Mehrwertsteuer (Soll 91er-Konto, Haben Konto Abzuführende Mehrwertsteuer 18.7) zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Deshalb ist bei einem Rückstand auf dem Debitorenkonto zum Jahresende der Saldo auf dem 91er/95er Konto nicht immer NETTO, wie es bei der Soll-Versteuerung der Fall ist.

Da die Vorauszahlungen bei der Jahresabrechnung netto angesetzt werden, wird ab 10/2000 in einer „Nebenbuchführung“ auf den 91/95er Konten zum Zeitpunkt der Sollstellung der MWST-Betrag im Feld MWST_ANT erfasst und bei Zahlungseingang wieder ausgetragen. Damit ist eine noch nicht erfolgte Abbuchung der MWST erkennbar und kann berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang ist jetzt im Menü ABRECHNUNG / ABRECHNUNGS-SCHNITT / ABR.KONTEN ANZEIGE eine Tabelle aufrufbar, in dem das Feld MWST_ANT in den Abrechnungsdaten manuell geändert werden kann. Damit besteht die Möglichkeit einer Korrektur der eventuell anrechenbaren Rückstände.

Die Korrektur über diese Tabelle ist dann erforderlich, wenn die oben genannte „Nebenbuchführung“ erst während des Jahres begonnen wurde.

Hier die Ablauf-Beschreibung:

1.   Sollstellung: Wenn Ist-Versteuerung und optierte VE, dann wird in Spalte MWST_Ant im Journal eingetragen und in Kontensalden auf Konto 91/95 die abzuführende Mwst. in der Spalte Mwst_Ant addiert.

2.   Zahlungseingang:

a)       manuelle Buchungseingabe

b)       e-banking autom.Zahlungseingangsbuchung

c)       Sammel-Zahlungseingangsverbuchung

In allen drei Fällen wird zusätzlich zur Splitbuchung (normale Erfassung der jetzt anfallenden MWST) in der Konten-Datenbank bei Konto 91/95 der Steuerbetrag im Feld MWST_Ant abgezogen.  Nach Sollstellung und Zahlungseingang ist somit auf den Konten 91/95 im Feld Mwst_Ant ein Saldo von NULL.

3.  Jahresabrechnung: Bei der Ermittlung der MWST wird ein evtl. vorhandener Saldo in der Datenbank Abr_Ktn.dbf  im Feld Mwst_Ant von dem Saldo der Vorauszahlungen abgezogen, weil der Saldo die noch nicht abeführte Mwst enthält (Buchung der MWST erst mit Zahlungseingang).

Beispiele:

1. Fall: 1 Normalfall, kein Rückstand

 

Abr.mit Nachz.

Abr. mit Guthaben

Abr.aufgehend

 

 

 

 

„Ihr Anteil“ auf der Abrechnung

2000,--

1000,--

1200,--

angeford. VZ (91/95er Kto.)

1200,--

1200,--

1200,--

Feld Mwst_Ant

0

0

0

Netto-VZ nach Korrektur

1200,--

1200,--

1200,--

Ergebnis aus der Abr. netto

800,-- (Nachz.)

200,-- (Guth.)

0

Mwst

128,--

32,-- (H)

0

Ergebnis aus Abrechnung

928,-- (Nachz.)

232,-- (Guth.)

0

Debit.Konto Saldo

0

0

0

 

 

 

 

Zu zahlen

928,-- (Rückstd.)

232,-- (Guthaben)

0

 

2. Fall: 1 Monatszahlung in Rückstand

 

Abr.mit Nachz.

Abr. m.Guthaben

Abr.aufgehend

 

 

 

 

„Ihr Anteil“ auf der Abrechnung

2000,--

1000,--

1200,--

angeford. VZ (91/95er Kto.)

1216,--

1216,--

1216,--

Feld Mwst_Ant

16,--

16,--

16,--

Netto-VZ nach Korrektur

1200,-

1200,--

1200,--

Ergebnis aus der Abr.netto

800,-- (Nachz.)

200,--(Guth.)

0

Mwst

128,--

32,-- (H)

0

Ergebnis aus Abrechnung

928,-- (Nachz.)

232,-- (Guthab.)

 

Debit.Konto Saldo

116,-- (Soll)

116,-- (Soll)

116,-- (Soll)

 

 

 

 

Zu zahlen

1044,-- (Rückstd.)

116,-- (Nachz.)

116,-- (Rückstand)

 

3. Fall: Guthaben auf dem Debitorenkonto DM 50,--

 

Abr.mit Nachz.

Abr. mit Guthaben

Abr.aufgehend

 

 

 

 

„Ihr Anteil“ auf der Abrechnung

2000,--

1000,--

1200,--

angeford. VZ (91/95er Kto.)

1200,--

1200,--

1200,--

Feld Mwst_Ant

0

0

0

Netto-VZ nach Korrektur

1200,-

1200,--

1200,--

Ergebnis aus der Abr.netto

800,-- (Nachz.)

200,-- (Guth.)

0

Mwst

128,--

32,-- (H)

0

Ergebnis aus Abrechnung

928,-- (Nachz.)

232,-- (Guthab.)

0

Debit.Konto Saldo

50,-- (Haben)

50,-- (Haben)

50,-- (Haben)

 

 

 

 

Zu zahlen

878,-- (Rückstd.)

282,-- (Guthaben)

50,-- (Guthaben)